Seit dem 01.01.2023 wurde der Sparerpauschbetrag wie folgt erhöht:
- Für Einzelpersonen von 801 € auf 1.000 €
- Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern von 1.602 € auf 2.000 €
Die jeweilige Bank passt die bereits bestehenden Freistellungsaufträge automatisch an. Bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlage) wird die Anpassung durch die jeweilige Partnerbank vorgenommen.
Bei inländischen und ausländischen Partnerbanken mit Treuhandanlage erfolgt die Anpassung durch die Raisin Bank als Treuhänder.
WeltSparen Partnerbanken im Treuhandmodel (Stand: Juni 2023):
- Aareal Bank
- Aegean Baltic Bank
- Attica Bank
- Byblos Bank Europe
- Creditplus
- Credorax
- Deutsche Pfandbriefbank AG
- FCM Bank
- Izola
- Medirect
- mediserv Bank
- Münchener Hypothekenbank eG
- Signal IDUNA Bauspar
Sie haben als Einzelperson aktuell den maximalen Betrag von 801 € bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag ganz automatisch auf 1.000 €. Hier besteht kein Handlungsbedarf für Sie.
Sie sind zusammenveranlagt und haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 € bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag ganz automatisch auf 2.000 €. Hier besteht kein Handlungsbedarf für Sie.
Ihr eingereichter Freistellungsauftrag ist niedriger als die mögliche Obergrenze und Sie haben ihn bis auf weiteres eingereicht?
Dann erhöht die jeweilige Bank den Freistellungsauftrag zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %. Ihr Sparerpauschbetrag wird sich somit ganz automatisch erhöhen.
Beispiel für eine Einzelperson:
Aktuell hinterlegter Sparerpauschbetrag: 80,00 € (9,99 % von 801 € (Sparerpauschbetrag bis 31.12.2022))
Erhöhung um 24,844 % = neuer Sparerpauschbetrag: 99,88 € (9,99 % von 1.000 € (Sparerpauschbetrag ab dem 01.01.2023)
Beispiel für gemeinsam veranlagte Personen:
Aktuell hinterlegter Sparerpauschbetrag: 500 € (31,21 % von 1.602 € (Sparerpauschbetrag bis 31.12.2022))
Erhöhung um 24,844 % = neuer Sparerpauschbetrag: 624,22 € (31,21 % von 2.000 € Euro (Sparerpauschbetrag ab dem 01.01.2023))