Eine Kündigung der Rürup-Rente, und somit auch des ETF Rürup, ist nicht möglich. Laut Gesetz ist die Kündigung von beiden Seiten ausgeschlossen. Sie können einen Rürup-Vertrag allerdings kurz nach Abschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Als Alternative zur Kündigung gibt es die Beitragsfreistellung: Beim ETF Rürup haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einzahlungen zu stoppen und den Vertrag ruhen zu lassen. Dann erhalten Sie für die Zeit zwar keine Steuervorteile, aber Ihr bisher angespartes Vermögen geht Ihnen nicht verloren.
Ihren Vertrag können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder besparen oder auch dauerhaft ruhen lassen. Im Alter erhalten Sie aus dem Vertragsvermögen eine lebenslange Rente.