Im ETF Rürup können Sie aus drei Optionen der Hinterbliebenenabsicherung (A-C) wählen:
A | Während Einzahlungsphase + 10 Jahre Rentengarantiezeit
Ihr angespartes Geld steht Ihren Hinterbliebenen in Form einer Witwen- oder Waisenrente in der Einzahlungsphase sowie der Kapitalwert der Rentenzahlungen aus 10 Jahren abzüglich der bereits erhaltenen Renten in den ersten 10 Jahren nach Rentenbeginn zu.
Beispiel: Versterben Sie 4 Jahre nach Beginn Ihrer Rentenzahlungen, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Rente aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden 6 Jahre Rentenanspruch. Mit dieser Absicherung fällt Ihre Rente minimal geringer aus als gegenüber Option C.
B | Während Einzahlungsphase + abgekürzte Restkapitalabfindung
Ihr angespartes Geld steht Ihren Hinterbliebenen in Form einer Witwen- oder Waisenrente in der Einzahlungsphase sowie als abgekürzte Restkapitalabfindung in der Auszahlungsphase bis zum 87. Lebensjahr des Antragstellers zu.
Beispiel: Versterben Sie 12 Jahre nach Beginn Ihrer Rentenzahlungen, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Rente aus dem bestehenden Restkapital. Dieses ergibt sich aus dem angesparten Kapital zum Rentenbeginn abzüglich der bereits an Sie ausgezahlten Rente. Diese Absicherung greift bis zum 87. Lebensjahr des Antragstellers und mindert Ihre Rente um einen bestimmten Prozentsatz.
C | Nur in der Einzahlungsphase
Ihr angespartes Geld kann Ihren Hinterbliebenen förderunschädlich in Form einer Witwen- oder Waisenrente ausgezahlt werden. Vor Rentenbeginn steht grundsätzlich das gesamte angesparte Kapital inklusive der Förderung zur Vererbung zur Verfügung. Versterben Sie innerhalb der Auszahlungsphase, erhalten Ihre Hinterbliebenen hingegen nichts. In diesem Fall ist Ihre Rente am höchsten.