Es ist möglich, Ihren Rentenbeginn vorzuziehen oder nach hinten zu schieben – und das beliebig oft. Eine Änderung des Rentenbeginns führt automatisch zu einer Anpassung der garantierten Rentenfaktoren zu den dann gültigen Bedingungen.
Zu beachten gilt dabei, dass mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 13 Monaten vor dem im Antrag festgelegten bzw. dem mit dem Kunden vereinbarten Auszahlungsbeginn eine Verschiebung des Rentenbeginns möglich ist. Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren in der Ansparphase muss immer erfüllt sein, der neue Auszahlungszeitpunkt darf weiterhin nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahr liegen und das Depotvolumen zum Zeitpunkt des Eingangs des Änderungsauftrages bei der Bank mindestens 10.000 EUR betragen.
Beispiel: Sie sind 62 Jahre alt und möchten Ihren früher festgelegten Rentenbeginn von 67 Jahren vorverlegen. Der Vertrag wurde vor 3 Jahren abgeschlossen. Dieser kann dann frühestens mit 64 Jahren erfolgen, um mindestens die 13 Monate Vorankündigung zu wahren. Die Mindestlaufzeit von 2 Jahren ist erfüllt. Das Depotguthaben muss mindestens 10.000 EUR betragen.