Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie monatlich eine lebenslange Rente aus Ihrem angesparten Kapital. Ihren Rentenbeginn können Sie selbst festlegen – er kann zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrentenalter von 62 und maximal 83 Jahren liegen. Welchen Rentenbeginn Sie festlegen, hängt von Ihrer persönlichen Lebensplanung ab. Planen Sie, bis ins hohe Alter Geld zu verdienen und Ihre Rente hinten anzustellen? Oder möchten Sie möglichst früh das Arbeiten einstellen?
Wichtig ist auch, ob Sie andere Rentenzahlungen, etwa aus der staatlichen Rente oder einem Versorgungswerk, erwarten. Wenn Sie zum Beispiel mit Mitte 60 Rentenzahlungen erwarten, aber noch Einkünfte aus einer Nebentätigkeit haben, dann kann es sinnvoll sein, das Auszahlungsalter des ETF Rürup auf einen späteren Zeitpunkt zu legen, wenn Sie auch die Nebentätigkeit eingestellt haben, um den Verlust dieses Einkommens auszugleichen.