Die Raisin GmbH ist als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung zugelassen. Ihren ETF Rürup Vertrag schließen Sie mit der Sutor Bank ab. Damit haben Raisin oder die Raisin Bank (als Anbieter des kostenlosen WeltSpar-Kontos) zu keiner Zeit Zugang zu Ihrem Geld. Eine unwahrscheinliche Insolvenz von Raisin hätte daher keine Auswirkungen auf Ihr angespartes Vermögen. Dieses wird von der Sutor Bank betreut, welche dann auch den Kundendienst und die direkte Kommunikation mit Ihnen übernehmen würde.
Das in Deutschland geltende Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) besagt: Ihre Einzahlungen, die zwischen Geldeingang und Fondskauf für kurze Zeit auf Ihrem Verrechnungskonto liegen, sind geschützt. Und zwar bis zu einer Höhe von 100.000 EUR. Ihr Vermögen, welches Sie sich durch den Erwerb von Fondsanteilen über die Jahre aufbauen, ist sogenanntes Sondervermögen. Das heißt: Ihre Fondsanteile gehören nicht zum Vermögen der Sutor Bank. Im Falle einer unwahrscheinlichen Insolvenz von Sutor bleibt Ihr Vermögen also erhalten. Gläubiger haben weder Ansprüche noch Zugriff auf Ihre Wertpapiere. Sie sind und bleiben Ihr Eigentum. Sollte die Sutor Bank in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie Ihren Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen. Achten Sie in diesem Fall auf mögliche Abschlussprovisionen oder andere Kosten beim neuen Anbieter.
Alle in den Portfolios enthaltenen ETFs und Indexfonds sind als Sondervermögen strukturiert. Sollten die kooperierenden Fondsgesellschaften ausfallen, fließen die Anlagegelder nicht in die Konkursmasse mit ein. Sie stehen den Anteilsinhabern zu. Bei Ausfall findet sich entweder eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die betroffenen Fonds übernimmt, oder diese werden aufgelöst, d. h. die Kunden werden ausbezahlt.
Sollte eine Versicherung wie die myLife Lebensversicherung AG trotz staatlicher Regulierungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, greift die Protektor Lebensversicherungs-AG ein. Sie ist die Sicherungseinrichtung aller deutschen Lebensversicherer und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Sollte die myLife Lebensversicherung also wider Erwarten zahlungsunfähig werden, übernimmt der Protektor alle Versicherungsverträge und führt diese kommissarisch fort. Sie sichert Ihnen als Versicherungsnehmer die garantierten Leistungen zu, z. B. eine Rente sowie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen.