Der Rürup-Mantel sorgt dafür, dass sämtliche Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit bis zum Rentenbeginn von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit sind. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben also alle Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen wie Dividenden und Zinsen werden unversteuert wieder angelegt.
Die Rentenzahlungen aus dem ETF Rürup werden nachgelagert besteuert und zwar mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Besteuerung der Rürup-Rente verläuft parallel zu den Sätzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zurzeit muss nur ein bestimmter Anteil der Rürup-Rente besteuert werden, dieser erhöht sich jedoch jedes Jahr. Die Höhe Ihres zu versteuernden Anteils hängt davon ab, in welchem Jahr Sie Ihre erste Rentenzahlung bekommen. Alle Rentenzahlungen, die nach 2058 beginnen, müssen dann vollständig versteuert werden.
Rentenbeginn Besteuerungsanteil
2024 | 83% |
2025 | 83,5% |
2026 | 84% |
2027 | 84,5% |
2028 | 85% |
2029 | 85,5% |
2030 | 86% |
2031 | 86,5% |
2032 | 87% |
2033 | 87,5% |
2034 | 88% |
2035 | 88,5% |
2036 | 89% |
2037 | 89,5% |
2038 | 90% |
2039 | 90,5% |
2040 | 91% |
... | ... |
2058 | 100% |
Rechtsgrundlagen für die Besteuerung können sich ändern. Für eine exakte Einordnung der persönlichen Steuersituation, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.