Auszahlungen in Rürup-Verträgen sind gesetzlich nicht möglich. Bei Rürup-Verträgen ist stets die Zahlung einer lebenslangen und monatlichen Leibrente vorgesehen. Das in der Ansparphase aufgebaute Kapital kann also nicht ausgezahlt werden – weder in der Einzahlungs- noch in der Auszahlungsphase. Die Auszahlung lebenslanger monatlicher Rentenzahlungen beginnt zum vereinbarten Rentenbeginn.