Für die Erteilung eines Freistellungsauftrags sind drei unterschiedliche Bank-Kategorien zu beachten:
- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage (Banken im Treuhandmodell finden Sie hier)
- Investments im Rahmen des ETF Robo, ETF Configurator oder Raisin Crypto
Freistellungsauftrag einreichen | |
Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ❌ |
Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage) | ✅ Pro Partnerbank |
Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage | ✅ Raisin Bank als Treuhänder |
Im Produktinformationsblatt jeder Bank finden Sie unter dem Punkt „Besteuerung” die jeweiligen Informationen zum Anlagemodell und zur Möglichkeit zur Einreichung eines Freistellungsauftrags.
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind. Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin beziehungsweise des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
1. Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage):
Für Anlagen im Ausland, die nicht im Treuhandmodell veranlagt sind, benötigen Sie weder einen Freistellungsauftrag, eine Nichtveranlagungsbescheinigung, noch einen Antrag auf Kirchensteuerabzug, da im Ausland keine deutsche Besteuerung stattfindet und dort andere Bestimmungen gelten. Als Privatanlegerin beziehungsweise Privatanleger unterliegen Sie mit Ihren Zinserträgen der Besteuerung im Land Ihrer Steueransässigkeit. Die Zinserträge müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen können Sie in dem entsprechenden Produktinformationsblatt auf unserer Internetseite und im Onlinebanking nachlesen.
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (kein Treuhandmodell):
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Der Freistellungsauftrag beziehungsweise die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt dann pro Partnerbank, es ist somit für jede deutsche Partnerbank ein einzelner Freistellungsauftrag beziehungsweise der Versand einer Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich.
Das Formular „Freistellungsauftrag“ stellen wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung bei den deutschen Partnerbanken zur Verfügung. Sobald das Formular durch Sie ausgefüllt und unterschrieben wurde, leiten wir es gerne kostenlos an die jeweilige Partnerbank weiter. Der von Ihnen eingereichte Freistellungsauftrag gilt dann bis zum Ende des von Ihnen angegebenen Steuerjahres beziehungsweise bis zu der nächsten von Ihnen beauftragten Änderung. Für Kontoeröffnungen, welche vor dem 30.12.2022 bestätigt wurden, finden Sie das aktuelle Formular im Anhang unseres Anschreibens zur steuerlichen Freistellung vom Januar 2023 in Ihrer elektronischen Postbox.
Sofern Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchten, können Sie uns diese einfach und bequem digital (als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking) zur Verfügung stellen.
Wie ändere oder lösche ich einen Freistellungsauftrag bei deutschen Partnerbanken (kein Treuhandmodell)?
Zur Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages bitten wir um die Zusendung des Formulars mit den geänderten Informationen. Zur Löschung eines erteilten Freistellungsauftrages geben Sie bitte bei dem Betrag 0 € beziehungsweise den bereits in Anspruch genommenen Betrag an. Bitte berücksichtigen Sie bei der Änderung die im laufenden Kalenderjahr gegebenenfalls bereits erfolgten Zinsgutschriften.
Für Anlagekonten, welche bereits vor dem 30.12.2022 eröffnet wurden, finden Sie die aktuelle Version des Formulars in unserem Informationsschreiben zur steuerlichen Freistellung vom Januar 2023 in Ihrer elektronischen Postbox im Onlinebanking. Für Anlagekonten, welche nach dem 30.12.2022 eröffnet wurden, ist das aktuelle Formular Bestandteil der Kontoeröffnungsbestätigung. Diese finden Sie in Ihrer elektronischen Postbox im Ordner „Dokumente”.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Geringverdienende haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung, die Möglichkeit, sich auch über den Sparerpauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen?
Den "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen" erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt - entweder direkt in der Dienststelle oder auf der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie alle benötigten Informationen im Formular angegeben haben, prüft das Finanzamt die Angaben und entscheidet entsprechend, ob eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung einreichen?
Die NV-Bescheinigung senden Sie bitte als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking. Alternativ können Sie die NV-Bescheinigung im Original an folgende Adresse senden:
WeltSparen
Postfach 13 02 07
13601 Berlin, Deutschland
Bitte geben Sie bei dem Versand zwingend an, für welche Bank die Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegt werden soll. Nach Eingang der Bescheinigung wird diese schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung.
3. Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage:
Bei Treuhandanlagen haben Sie sowohl bei deutschen Partnerbanken als auch bei ausländischen Partnerbanken die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu stellen beziehungsweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Die Raisin Bank agiert hier als Treuhänder und nimmt die steuerliche Behandlung in Bezug auf die deutsche Besteuerung bei allen Anlagen im Treuhandmodell vor.
Sobald Sie eine Anlage im Treuhandmodell eröffnet haben und diese erfolgreich eröffnet ist, finden Sie in Ihrem WeltSparen Onlinebanking den Punkt „Freistellungsauftrag“. Gehen Sie hierfür nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen. Dort können Sie den Freistellungsauftrag einfach und bequem online hinterlegen. Der Freistellungsauftrag beziehungsweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in diesem Fall somit für alle Banken im Treuhandmodell, da diese für die Raisin Bank als Treuhänder gelten.
Sofern Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchten, können Sie uns diese einfach und bequem digital (als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking) zur Verfügung stellen.
Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung für Anlagen im Treuhandmodell ist ausschließlich möglich, sofern in dem Kalenderjahr noch keine Zinsbuchung bei einer Treuhandanlage stattgefunden hat. Eine rückwirkende Hinterlegung bei bereits erfolgter Zinsbuchung einer Anlage im Treuhandmodell ist ausgeschlossen.
WeltSparen Partnerbanken im Treuhandmodell (Stand: Juni 2023):
- Aareal Bank
- Aegean Baltic Bank
- Attica Bank
- Byblos Bank Europe
- Creditplus
- Credorax
- Deutsche Pfandbriefbank AG
- FCM Bank
- Izola
- Medirect
- mediserv Bank
- Münchener Hypothekenbank eG
- Signal IDUNA Bauspar
Wie ändere oder lösche ich einen Freistellungsauftrag bei Anlagen im Treuhandmodell?
In Ihrem Onlinebanking verfügen über die Möglichkeit, einen erteilten Freistellungsauftrag einzusehen und diesen anzupassen. Gehen Sie hierfür einfach nach dem Login oben rechts auf Ihre Initialen und wählen dann “Freistellungsauftrag”. Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung im laufenden Kalenderjahr nur vor der ersten Zinszahlung möglich ist.
Wann kann ich einen Freistellungsauftrag / eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Es ist immer erforderlich, dass die Einreichung spätestens 28 Tage vor Zinszahlung beziehungsweise Zinszufluss erfolgt.
Bei Treuhandanlagen ist die Hinterlegung des Freistellungsauftrags bis zur ersten Zinsbuchung des Kalenderjahres möglich, für Einzelkonten bei deutschen Partnerbanken nehmen wir am 15. Dezember den letzten Versand an die Partnerbanken vor.
Wohin kann ich den Freistellungsauftrag / die Nichtveranlagungsbescheinigung senden?
Sie können die Unterlagen per Nachricht aus dem Onlinebanking, per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de oder alternativ an folgende Postanschrift senden:
WeltSparen
Postfach 13 02 07
13601 Berlin, Deutschland
Bitte geben Sie bei dem Versand einer Nichtveranlagungsbescheinigung zwingend an, für welche Bank diese hinterlegt werden soll.
Eine Ausnahme bilden Freistellungsaufträge für Treuhandanlagen. Diese sind ausschließlich in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zu stellen. Gehen Sie hierfür nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen, sobald eine Treuhandanlage aktiv ist, erscheint hier der Punkt „Freistellungsauftrag“. Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anlegers/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines / einer Steuerberaters/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
4. Investments im Rahmen des ETF Robo, ETF Configurator oder Raisin Crypto
4.1 ETF Configurator:
Ein Freistellungsauftrag muss jeweils pro Institut eingereicht werden. Sofern Sie bei der Sutor Bank nicht bereits einen Freistellungsauftrag in gewünschter Höhe eingereicht haben, können Sie dies tun, indem Sie Ihren Freistellungsauftrag per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden. Ihren Freistellungsauftrag finden Sie in Ihrem WeltSpar-Konto unter „ETF Configurator” – „Vertragsdetails”.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de einreichen. Beziehen Sie sich dabei bitte auf Ihren ETF Configurator.
4.2 Raisin Crypto:
Ein Freistellungsauftrag muss jeweils pro Institut eingereicht werden. Sofern Sie bei der Sutor Bank nicht bereits einen Freistellungsauftrag in gewünschter Höhe eingereicht haben, können Sie dies tun, indem Sie Ihren Freistellungsauftrag per E-Mail an raisin-service@weltsparen.de senden. Ihren Freistellungsauftrag finden Sie in Ihrem WeltSpar-Konto unter „Raisin Crypto” – „Vertragsdetails”.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie per E-Mail an raisin-service@weltsparen.de einreichen.
4.3 Raisin ETF Robo
Aktuelle FAQ hierzu: https://kundenservice.weltsparen.de/hc/de/articles/5473673969170-Kann-ich-einen-Freistellungsauftrag-einrichten-
Sofern Sie einen neuen Freistellungsauftrag einreichen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht aus Ihrem Onlinebanking oder schreiben Sie uns an kundenservice@weltsparen.de. Beziehen Sie sich bitte auf Ihren ETF Robo. Gerne stellen wir Ihnen dann einen mit Ihren Daten vorausgefüllten Freistellungsauftrag in Ihrem WeltSparen Onlinebanking unter „Postbox“ – „Dokumente“ zur Verfügung. Senden Sie uns das Formular einfach per E-Mail an WeltSparen zurück – wir leiten dieses dann an die Depotbank DAB BNP Paribas weiter.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de einreichen. Beziehen Sie sich dabei bitte auf Ihren ETF Robo.