Die Wochentage Montag bis Freitag sind Bankarbeitstage.
Ausnahme: Feiertage sowie Tage, an denen Banken die Schalter nicht öffnen (z.B. Heiligabend und Silvester). Bei Wochenendtagen handelt es sich generell um keine Bankarbeitstage. Hier ist auch zu beachten, dass Feiertage regional unterschiedlich sein können.
Tage, die keine Bankarbeitstage sind, werden somit bei der Zahlungsverkehrs-Frist nicht mitgezählt.
Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag, an dem Ihr Überweisungsauftrag dem Zahlungsdienstleister zugeht. Ausnahme: Tätigen Sie die Überweisung online an keinem Bankarbeitstag, so beginnt die Ausführungsfrist erst am darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Überweisung gilt erst dann offiziell als zugegangen.