Die Steuerbefreiung nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist gilt vorläufig für Zertifikate, die einen Auslieferungsanspruch beinhalten. Ein Auslieferungsanspruch ist für das bei Raisin Crypto verwendete Zertifikat nicht gegeben. Die Erträge aus Raisin Crypto werden deshalb mit der Abgeltungssteuer, plus Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer belastet, wie bei einem Investment in Aktien oder ETFs.
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