Der über Raisin Private Equity zugängliche Dachfonds behält keine Abgeltungssteuer ein. Gewinne, die in Deutschland steueransässige Anlegerinnen und Anleger aus dem Dachfonds erzielen, werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Hierbei findet das Teileinkünfteverfahren Anwendung, wobei nur 60 % der auf die Anlegerin oder den Anleger entfallenden Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet werden.
Für die Klärung und Bestätigung dieser Informationen im konkreten Einzelfall und für weiterführende Fragen empfehlen wir, eine Steuerberatung heranzuziehen.