Nach Annahme der Zeichnung und dem Closing des Dachfonds werden zunächst 36 % des Zeichnungskapitals in einem ersten Kapitalabruf fällig. Weitere Kapitalabrufe erfolgen sukzessive dann, wenn der Dachfonds Kapital benötigt, um die Kapitalabrufe der Zielfonds zu bedienen.
Anlegerinnen und Anleger müssen in der Lage sein, alle Kapitalabrufe des Dachfonds zu bedienen.
Nachdem der Dachfonds Kapital von den Anlegerinnen und Anlegern erhalten und an die Zielfonds weitergeleitet hat, beginnen die Zielfonds in Zielunternehmen zu investieren. Damit beginnt die Halteperiode. Der genaue Zeitpunkt der Kapitalabrufe über den ersten Abruf von 36 % des Zeichnungsbetrags hinaus ist im Voraus nicht bekannt.