Wenn ein Kapitalabruf nicht innerhalb der vorgesehenen Frist bedient wird, wird auf den offenen Betrag ein Zins erhoben, bis der Kapitalabruf bedient wurde.
Falls die offenen Beträge gar nicht mehr bedient werden, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr fällig und es kann Eigentum oder Einkommen gepfändet werden, um die Forderung zu begleichen. Anleger und Anlegerinnen sollten daher nur Zeichnungen eingehen, die sie bedienen können.