Das Formular des Internal Revenue Service muss für die US-amerikanische Steuerbehörde ausgefüllt werden, da Sie mit Raisin Private Equity auch Unternehmensbeteiligungen über US-amerikanische Private-Equity-Fonds halten.
Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklären Sie, dass die aus in den USA getätigten Anlagen entstandenen Einkünfte nicht wie sonst verpflichtend in den USA, sondern in dem Land, in dem Sie ansässig sind, versteuern.
Die Einkünfte aus der Anlage in Raisin Private Equity sollten aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA nur zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen.
Details zum Einzelfall und zu Ihrer Anlage in Raisin Private Equity sollten stets mit einem Steuerberater besprochen werden.