Ein semiprofessioneller Anleger ist laut § 1 Abs. 19 Nr. 33 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein Privatanleger, der sich verpflichtet, mindestens 200.000 EUR zu investieren, die Risiken von Private Equity versteht und weitere Kriterien erfüllt.
Ein semiprofessioneller Anleger ist laut § 1 Abs. 19 Nr. 33 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein Privatanleger, der sich verpflichtet, mindestens 200.000 EUR zu investieren, die Risiken von Private Equity versteht und weitere Kriterien erfüllt.