Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des Wertes der im Rahmen dieses Vertrages verwalteten Vermögenswerte für die Vertriebskosten zum Monatsultimo bzw. für die Transaktionskosten zum 15. eines Monats ab Antragsannahme. Im Falle einer (Teil-) Kündigung werden die Gebühren zeitanteilig berechnet.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt halbjährlich bzw. bei vollständiger Kündigung zum Zeitpunkt der Kündigung.