In der Regel muss in Deutschland für Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungsteuer gezahlt werden. Diese Steuer, welche auch ETFs und Indexfonds betrifft, wird von der Raisin Bank für Sie direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer einen Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt für den freigestellten Betrag keine Steuern. Kapitalerträge, die im laufenden Kalenderjahr über den Freistellungsbetrag hinausgehen, sind weiterhin steuerpflichtig. Bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfolgt kein Steuerabzug.
Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann.