Ein wichtiger Hinweis: Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Altbestand, es kann somit kein Neuabschluss dieses Produkts erfolgen. Dieser Artikel dient somit ausschließlich der Information für Bestandskunden dieses Produkts.
Die im ETF Robo getätigten Anlagen in ETFs und Indexfonds sind grundsätzlich nicht bzw. nur in geringem Maße von einer etwaigen Insolvenz eines der Vertragspartner betroffen. Alle Fonds sind als Sondervermögen aufgesetzt, d. h., dass die Anlagen vor einer etwaigen Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt sind. Die Fonds werden bei der Raisin Bank im Namen des Kunden als Wertpapiere im Depot verwahrt und können in einem etwaigen Insolvenzfall auf eine andere Depotbank übertragen werden. Darüber hinaus greift für alle als Kontoguthaben gehaltenen Werte (bspw. kurzfristig bei der Anlage oder im Fall von Ausschüttungen) die gesetzliche Einlagensicherung.
Sollte es zu einem Ausfall der Raisin SE, der Vermittlerin hinter WeltSparen, kommen, erfolgen die Rückzahlungen der Vertragspartner weiterhin auf das WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank AG. Da Raisin nur als Vermittlerin fungiert, keinen Zugriff auf das WeltSpar-Konto hat und nicht im Besitz der Wertpapiere ist, hätte ein Ausfall der Raisin SE somit keine Auswirkungen auf Ihre Anlage.
Sollte es zu einem Ausfall der Raisin Bank AG kommen, sind Guthaben auf dem WeltSpar-Konto (Verrechnungskonto für die Finanzanlagen) bis 100.000 Euro pro Kunde von der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland gesichert. Bei einer etwaigen Insolvenz der Raisin Bank AG würden Rückzahlungen direkt auf das vom Kunden angegebene Referenzkonto erfolgen, üblicherweise das Konto bei seiner Hausbank.
Die Raisin Bank verwahrt nur die Fondsanteile, die im Eigentum des Kunden verbleiben. Im Insolvenzfall der Raisin Bank können Anleger die Herausgabe der Wertpapiere von der Raisin Bank verlangen oder das Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Raisin Bank keine Sicherungsrechte zustehen.
Alle in den Portfolios enthaltenen ETFs und Indexfonds sind als Sondervermögen aufgelegt. Sollte die Fondsgesellschaft Vanguard ausfallen, fließen die Anlagegelder nicht in die Konkursmasse mit ein. Sie stehen den Anteilsinhabern zu. Bei Ausfall findet sich entweder eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die betroffenen Fonds übernimmt, oder diese werden aufgelöst, d. h. die Kunden werden ausbezahlt.