Die Besteuerung von Zinseinkünften ist in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend harmonisiert. Daher folgt die Besteuerung dem Grundsatz nach in der Höhe völlig analog zu einem Anlageprodukt in Deutschland.
Der einzige mögliche Unterschied ist, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten wird. Diese ist in Deutschland anrechenbar und wird bei der Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, sodass Sie auch in diesem Fall der Höhe nach völlig analog zur Anlage in Deutschland besteuert werden. In Einzelfällen ist hierfür ein kostenloser Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland erforderlich. Alle Unterlagen und Details werden Ihnen vor Abschluss einer Anlage mitgeteilt.
Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrer elektronischen Postbox.
Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Privatkunden hier und Geschäftskunden hier.
Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.