Die Besteuerung Ihrer Anlageprodukte richtet sich nach den nationalen Vorgaben der Partnerbanken sowie Ihren persönlichen Verhältnissen und Sie unterliegen mit Ihren Zinserträgen der Besteuerung im Land Ihrer Steueransässigkeit.
Je nach Anlageland kann eine zusätzliche Quellensteuer im Ausland erhoben werden. Diese ist gegebenenfalls in Deutschland anrechenbar und kann von Ihnen im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. In Einzelfällen ist hierfür ein kostenloser Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland erforderlich. Alle Details zur Besteuerung Ihrer Anlage, sowie zu ggf. einzureichenden Dokumenten, finden Sie in dem jeweiligen Produktinformationsblatt erläutert.
Nach Fälligkeiten bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrem WeltSparen Onlinebanking. Im Menü Ihrer Initialen finden Sie die Unterlagen und Nachweise unter den Punkten ,,Dokumente" und ,,Nachrichten".
Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Sie hier.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.