Ja, Kursgewinne müssen genauso wie auch Zinseinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach der Fälligkeit des Festgeldes bzw. nach Zinszahlung – bei Tagesgeld mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – in Ihrem elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass bei Fremdwährungen auch Kursverluste eintreten können (Wechselkursrisiken). Diese können Sie ggf. steuermindernd in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.