Ja, Kursgewinne müssen genauso wie Zinseinkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen werden Ihnen zeitnah nach der Fälligkeit des Festgeldes bzw. nach Zinszahlung – bei Tagesgeld mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – in Ihrem Onlinebanking zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass bei Fremdwährungen auch Kursverluste eintreten können (Wechselkursrisiken). Diese können Sie ggf. steuermindernd in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.