Nach erfolgter Zinszahlung stellt Ihnen die Partnerbank automatisch einen entsprechenden Nachweis aus. Sie können die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt jederzeit einsehen, herunterladen und ausdrucken. Gehen Sie hierfür in Ihrem WeltSparen Onlinebanking nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen und wählen den Bereich "Dokumente". Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht am Ende der ersten Jahreshälfte des Folgejahres.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.
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