Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Zinserträge fallen generell bei der jeweiligen Partnerbank an, bei der Ihr Anlageprodukt geführt wird. Die Besteuerung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Anlagelands.
Ihnen werden am Ende der Laufzeit entsprechende Unterlagen von der Partnerbank zur Verfügung gestellt, denen Sie alle notwendigen Angaben entnehmen können. Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht am Ende des ersten Quartals des Folgejahres.
Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Die Partnerbanken sind in diesem Falle verpflichtet, die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) vorzunehmen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung.
Ihnen werden am Ende der Laufzeit entsprechende Unterlagen von der Partnerbank zur Verfügung gestellt, denen Sie alle notwendigen Angaben entnehmen können. Zusätzlich stellt ihnen die Partnerbank in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres eine Jahresübersicht zur Verfügung.
Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken:
Die Raisin Bank ist als Treuhänderin verpflichtet die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) vorzunehmen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Zusätzlich fallen ggf. weitere, nationale Quellensteuern an, zu deren Abfuhr Partnerbanken verpflichtet sind. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung, sowie eine Aufstellung aller Partnerbanken im Treuhandmodell.
Ihnen werden am Ende der Laufzeit entsprechende Unterlagen von der Partnerbank zur Verfügung gestellt, denen Sie alle notwendigen Angaben entnehmen können. Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht am Ende des ersten Quartals des Folgejahres.
Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken:
Die Raisin Bank ist als Treuhänderin verpflichtet die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) vorzunehmen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung und hier eine Aufstellung aller Partnerbanken im Treuhandmodell.
Ihnen werden am Ende der Laufzeit entsprechende Unterlagen von der Partnerbank zur Verfügung gestellt, denen Sie alle notwendigen Angaben entnehmen können. Zusätzlich erhalten Sie eine Jahresübersicht am Ende des ersten Quartals des Folgejahres.
Ein Hinweis für alle Anlagen:
In Ihrem WeltSparen Onlinebanking unter "Meine Anlagen" -> "Tagesgeld" / "Festgeld" können Sie unter "Details" jederzeit das Produktinformationsblatt Ihrer Anlage, sowie detaillierte Informationen zu der entsprechenden Besteuerung einsehen.
Besuchen Sie auch gerne den Steuerbereich unserer Website unter: https://www.weltsparen.de/steuern/.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.