Die gesetzliche Einlagensicherung für Ihr Fest- oder Tagesgeld inkl. angelaufene Zinsen beträgt bei unseren europäischen Partnerbanken 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. In ganz Europa sind die Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungen harmonisiert (Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG). Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger in der EU verbessern sollen. So wird die Auszahlungsfrist des Einlagensicherungsfonds kontinuierlich von 20 auf 7 Arbeitstage bis 2024 reduziert. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt. Des Weiteren erhält jeder Kunde über WeltSparen einen Informationsbogen zur Einlagensicherung von der jeweiligen Bank, bei der eine Einlage erfolgt ist. Ebenfalls bis 2024 müssen die Finanzmittel im jeweiligen Einlagensicherungsfonds zudem mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU in allen Mitgliedsstaaten.
Einzelne unserer Partnerbanken sind über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus auch Mitglied in weiteren Sicherungsinstitutionen. Unsere deutschen Partnerbanken GRENKE Bank und Hanseatic Bank sind beispielsweise Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. sowie zusätzlich des Prüfungsverbandes Deutscher Banken e.V. und wirken am Einlagensicherungsfonds mit. Generell gilt: alle Partnerbanken innerhalb der EU verfügen immer über eine Einlagensicherung pro Kunde und Institut im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung. Details zur Einlagensicherung finden Sie in den jeweiligen Angebotsdetails und im Produktinformationsblatt.