Die gesetzliche Grundlage für die Einlagensicherung in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz, welches auf der EU-Richtlinie 2014/49/EU basiert. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Angebote im Bereich Fest- und Tagesgeld im Allgemeinen durch das Einlagensicherungssystem bis zu einem Betrag im Gegenwert von 100.000 EUR je Kunde und Bank bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung bei Anlage in Fremdwährung gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen für Geschäftskunden werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.
Über diesen Betrag hinaus erfolgt teilweise eine Absicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB).
Die zweistufige Einlagensicherung besteht somit aus der gesetzlichen Einlagensicherung und der privaten Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.