Sofern Ihre Legitimation jünger als 24 Monate und Ihr Ausweisdokument auch zeitnah noch gültig ist, ist für Sie keine erneute Identifizierung erforderlich.
Für unsere deutsche Partnerbanken gibt es hier eine Besonderheit: Aufgrund von Bestimmungen der deutschen Bankenregulierungsbehörde darf das Identifizierungs-Verfahren für Kontoeröffnungen maximal 24 Monate zurückliegen.
Ein Hinweis für Sie:
Grundsätzlich können sich Voraussetzungen zwischen den einzelnen Partnerbanken auch unabhängig vom Land unterscheiden. Auf unserer Website in dem Bereich "Banken" finden Sie für jede Anlage das Produktinformationsblatt der Bank. In diesem sind am Ende der ersten Seite alle Voraussetzungen transparent aufgeführt.