Was bedeutet AWV-Meldepflicht?
Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“ (Nummer funktioniert nur aus dem deutschen Festnetz).
Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.
Für WeltSparen-Kunden gilt:
- Bei allen Produkten mit einer Laufzeit von 12 Monaten (oder kürzer) und bei allen Produkten mit jederzeit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit (unabhängig von der Laufzeit) entfällt die Meldepflicht gemäß Aussage der Bundesbank. Details zu vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten erhalten Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.
- Bei allen anderen Produkten und Anlagebeträgen ab 12.500 Euro sind Kunden grundsätzlich verpflichtet, ihrer Zahlungsmeldung gemäß den oben genannten Regelungen nachzukommen.
- Weitere Fragen beantwortet die Meldenummer der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer.
Wofür steht die Abkürzung AWV?
Die Abkürzung AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland ist im §11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§67ff der AWV geregelt, um den Kapitalfluss ins und aus dem Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) zu kontrollieren und in einer Außenwirtschaftsstatistik zu erfassen.
Was ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks, Auslandsüberweisungen in Euro und in Fremdwährungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen. Fremdwährungen sind erst ab einem Gegenwert von 50.000 USD als Devisengeschäfte meldepflichtig.
Wer ist AWV-meldepflichtig?
Die Meldevorschrift gilt für natürliche und juristische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland (gebietsansässige Personen).
Bis wann und wie muss die Meldung erfolgt sein?
Das AWG gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. Für Privatpersonen genügt eine telefonische Meldung bei der Bundesbank unter der Telefonnummer (0800) 1234-111. Unternehmer müssen zuerst eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank vornehmen, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst werden zu können (Allgemeines Meldeportal Statistik).
Bei welchen Ausnahmen darf ich auf die Meldung verzichten?
Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse unterliegen nicht der Meldevorschrift. Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit geringer als 1 Jahr sind ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Wenn der Betrag die Grenze von 12.500 Euro unterschreitet, können Sie die Meldung auf Ihrem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts ignorieren.
Welche Strafen gibt es bei Missachtung der AWV-Meldepflicht?
Die Missachtung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Weitere Informationen im WeltSparen Magazin