Ja, der hinterlegte Verfügungsberechtigte kann problemlos per Anfrage an unseren Kundenservice geändert werden. Dafür wird von unserem Kundenservice ein notariell oder durch ein amtliches Register beglaubigtes Dokument (beispielsweise Handelsregisterauszug) benötigt, aus dem hervorgeht, dass die zu hinterlegende Person als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführung auftreten darf. Dies ist auch bei plötzlichem Ausfall des Verfügungsberechtigten möglich und kann jederzeit wieder geändert werden.