Der hinterlegte Verfügungsberechtigte kann ganz einfach per Anfrage an unseren Kundenservice geändert werden. Dafür wird von unserem Kundenservice ein notariell oder durch ein amtliches Register beglaubigtes Dokument (beispielsweise Handelsregisterauszug) benötigt, aus dem hervorgeht, dass die zu hinterlegende Person als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführung auftreten darf. Dieses ist auch bei plötzlichem Ausfall des Verfügungsberechtigten möglich und kann jederzeit wieder geändert werden.