Die Zinserträge fallen generell bei der jeweiligen Partnerbank an, bei der Ihr Anlageprodukt geführt wird. Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben für Ihre Steuerklärung hervorgehen.
Nur bei Anlagen deutscher Partnerbanken oder mit Treuhandmodell werden die Steuern auf Kapitalerträge einbehalten, sollte nicht ein entsprechender Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen.