Für Anlagen im Ausland benötigen Sie weder einen Freistellungsauftrag, eine Nichtveranlagungsbescheinigung, noch einen Antrag auf Kirchensteuerabzug, da wir in Deutschland keine Kapitalertragsteuer für Sie einbehalten und im Ausland andere Bestimmungen gelten. Diese Bestimmungen können Sie in dem entsprechenden Produktinformationsblatt auf unserer Internetseite und in Ihrem Onlinebanking nachlesen.
Eine Ausnahme stellen die Angebote unserer deutschen Partnerbanken und die Angebote im Treuhandmodell dar. Hier haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag zu stellen bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Auch für die Angebote von Raisin Invest haben Sie die Möglichkeit, uns einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die jeweilige Depotbank zukommen zu lassen. Für all diese Beispiele gilt, dass spätestens 28 Tage vor Zinszahlung/Zinszufluss die Einreichung erfolgen muss.
Das Formular „Freistellungsauftrag“ stellen wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung bei den deutschen Partnerbanken oder der Depoteröffnung zur Verfügung und leiten dieses ausgefüllt und unterschrieben kostenlos an die jeweilige Bank weiter. Für alle Anlagen im Treuhandmodell haben Sie die Möglichkeit diesen „Freistellungsauftrag“ direkt im Onlinebanking von WeltSparen elektronisch zu stellen.
Falls Sie hingegen eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den deutschen Partnerbanken, der Raisin Bank für Ihre Anlagen im Treuhandmodell oder den Depotbanken einreichen möchten, können Sie uns gerne jeweils ein Originalexemplar zusenden.
Sie können die Unterlagen per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de schicken oder alternativ (zwingend für Nichtveranlagungsbescheinigung) an folgende Postanschrift senden:
WeltSparen
Postfach 13 02 07
13601 Berlin, Deutschland