Die Einstufung erfolgt täglich anhand des Portfoliowerts zum Tagesende. Liegt der Wert in der Nähe eines Schwellenwerts, kann es durch Marktschwankungen oder Transaktionen also vorkommen, dass an aufeinanderfolgenden Tagen unterschiedliche Gebührenstufen gelten. Wird eine höhere Gebührenstufe erreicht, wird der entsprechende, reduzierte Gebührensatz auf den gesamten Portfoliowert angewendet – nicht nur auf den Anteil oberhalb der Schwelle.
Bei mehreren bestehenden Portfolios wird der Gesamtwert aller Portfolios für die Einstufung herangezogen. Auch das Zinsportfolio fließt in den Gesamtwert der verwalteten Portfolio ein, der als Grundlage für die Zuordnung dient. (Das Zinsportfolio selbst fällt unabhängig vom Portfoliowert immer in die niedrigste Gebührenstufe.)