Je nach Höhe des für Kunden in der Vermögensverwaltung angelegten Gesamtportfoliowerts erfolgt die Zuordnung zu einer von vier Gebührenstufen. Diese Stufe bestimmt die Höhe der Verwaltungsgebühr. Mit steigendem Portfoliowert sinkt der prozentuale Gebührensatz. Die genauen Werte finden Sie im Artikel „Welche Kosten fallen in der Vermögensverwaltung an?“.