Ja, bei einem Verkauf können, ähnlich wie bei der Anlage in Aktien oder Anleihen, Abgeltungssteuern anfallen, die automatisch von der Raisin Bank abgeführt werden. Die angefallenen Steuern können Sie sowohl in Ihrem Onlinebanking als auch in Ihrer Jahressteuerbescheinigung einsehen. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages bei der Raisin Bank ist möglich.