In der Vermögensverwaltung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von jährlich 0,46 % des verwalteten Vermögens erhoben. Ein Teil dieser Verwaltungsgebühr (die Transaktionskostenpauschale) wird für Kunden automatisch steuerlich geltend gemacht. Diese Pauschale beträgt jährlich 0,22 % des verwalteten Vermögens und mindert automatisch den Kapitalertrag, sodass sich eine erwartete steuerliche Ersparnis von etwa 0,06 % des verwalteten Vermögens ergibt (sofern ausreichend hohe Kapitalerträge angefallen sind). Damit liegt die erwartete Gebührenbelastung für die Vermögensverwaltung nach Steuern bei jährlich 0,40 %.