Welche Zinsberechnungsmethode bei Ihrer Anlage verwendet wird, können Sie jederzeit in dem Produktinformationsblatt Ihrer Anlage nachvollziehen.
Die einzelnen Methoden unterscheiden sich in der Berücksichtigung der Anzahl der Kalendertage, mit denen die einzelnen Monate berechnet werden sowie in der Angabe des Basisjahres.
Allgemeine Informationen:
- Angabe vor dem Schrägstrich: Die Anzahl der Zinstage, mit denen jeder volle Monat einer Zinsperiode berechnet wird
- Angabe nach dem Schrägstrich: Das Basisjahr (mit wieviel Tagen das gesamte Kalenderjahr gezählt wird
- act = actual (deutsch: tatsächlich), auch taggenau genannt
Es gibt folgende unterschiedliche Zinsmethoden:
30/360 (Deutsche Zinsmethode)
Hier wird jeder volle Monat einer Zinsperiode unabhängig von der tatsächlichen Tageanzahl mit je 30 Tagen gezählt. Das Basisjahr beträgt immer 360.
Hat der Monat 31 Tage, ist der 31. Kalendertag somit kein Zinstag. Sofern der Beginn oder das Ende des Zeitraums auf den 31. eines Monats fällt, so wird dieser wie der 30. Kalendertag behandelt.
Ein Schaltjahr hat bei dieser Zinsberechnungsmethode somit keine Auswirkung.
Bei dieser Zinsberechnungsmethode wird entweder der erste oder der letzte Tag verzinst.
act/365 (Englische Zinsmethode)
Hier werden immer die tatsächlichen kalendertag genauen Zinstage der Zinsperiode berechnet, als Basisjahr wird immer 365 genommen. Das Basisjahr bleibt somit auch im Schaltjahr gleich.
Auswirkung eines Schaltjahres:
- Sofern die Zinsperiode den 29.2. beinhaltet, fällt der Zinsertrag geringfügig höher aus, da es einen Zinstag mehr gibt.
- Bei Zinsperioden die vor dem 29.2. enden oder ab dem 01.03. beginnen, ist der Zinsertag identisch zu den Jahren, bei denen es sich um kein Schaltjahr handelt.
Bei dieser Zinsberechnungsmethode erfolgt keine Verzinsung des ersten Anlagetags, dafür wird der letzte Tag mitverzinst.
act/360 (Eurozinsmethode)
Hier werden immer die tatsächlichen kalendertag genauen Zinstage der Zinsperiode berechnet, als Basisjahr wird immer 360 genommen. Das Basisjahr bleibt somit auch im Schaltjahr gleich.
Auswirkung eines Schaltjahres:
- Sofern die Zinsperiode den 29.2. beinhaltet, fällt der Zinsertrag geringfügig höher aus, da es einen Zinstag mehr gibt.
- Bei Zinsperioden die vor dem 29.2. enden oder ab dem 01.03. beginnen, ist der Zinsertag identisch zu den Jahren, bei denen es sich um kein Schaltjahr handelt.
Bei dieser Zinsberechnungsmethode erfolgt keine Verzinsung des ersten Anlagetags, dafür wird der letzte Tag mitverzinst.
act / act (Taggenaue Zinsmethode)
Hier werden immer die tatsächlichen taggenauen Zinstage der Zinsperiode berücksichtigt, auch das Basisjar beinhaltet immer die genaue Anzahl des jeweiligen Jahres. Diese lautet im Falle eines Schaltjahres immer 366 und ansonsten 365.
Auswirkung eines Schaltjahres:
- Bei Zinsperioden die vor dem 29.2. enden oder ab dem 01.03. beginnen, erhöht sich zwar das Basisjahr auf 366, jedoch ist die Anzahl der Zinstage identisch mit den anderen Jahren -> hier fällt der Zinsertrag dadurch etwas geringer aus
- Sofern die Zinsperiode den 29.2. beinhaltet, fällt der Zinsertrag geringfügig höher aus, da hier sowohl das Basisjahr, als auch die Anzahl der Zinstage um einen Tag erhöht.
Bei dieser Zinsberechnungsmethode erfolgt keine Verzinsung des ersten Anlagetags, dafür wird der letzte Tag mitverzinst.
Ein wichtiger Hinweis:
Bei der Auswahl der Zinsberechnungsmethode handelt es sich um eine Entscheidung der Anlagebank. Wir haben keine Möglichkeit, die Methode oder deren Berechnung zu verändern.
Sie können die Berechnung jederzeit mit einem Zinsrechner Ihrer Wahl nachvollziehen. Wichtig ist hierbei nur, dass Sie bei diesem die Zinsberechnunsgemethode auswählen und einen Datumsbereich vorgeben können.
Über die genutzte Zinsberechnungsmethode für Ihre Anlage werden Sie immer vor der Beauftragung und während der Anlage durch das Produktinformationsblatt transparent informiert.