Geringverdienende haben mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung, oder kurz NV-Bescheinigung, die Möglichkeit, sich auch über den Sparerpauschbetrag von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag befindet.
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Wichtig:
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