Sie können die Unterlagen per Nachricht aus dem Onlinebanking oder per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden.
Bitte geben Sie bei dem Versand einer Nichtveranlagungsbescheinigung zwingend an, für welche Bank diese hinterlegt werden soll.
Eine Ausnahme bilden Freistellungsaufträge für die Raisin Bank (ETF Robo, digitale Vermögensverwaltung, Treuhand). Diese sind ausschließlich in Ihrem WeltSparen Onlinebanking zu stellen. Gehen Sie hierfür nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen auf den Punkt „Freistellungsauftrag“.
Eine Auflistung aller Banken, die Anlagen im Treuhandmodell anbieten, finden Sie hier.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.