Grundsätzlich muss in Deutschland für Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese Steuer, welche auch ETFs und Indexfonds betrifft, wird von der Raisin Bank als depotführende Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wer einen Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt für den freigestellten Betrag keine Steuern. Kapitalerträge, die im laufenden Kalenderjahr über den Freistellungsbetrag hinausgehen, sind weiterhin steuerpflichtig.
Bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfolgt kein Steuerabzug.
Für detaillierte Informationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann.