Als politisch exponierte Person (nachfolgend PEP) sind bei vereinzelten Partnerbanken Anlagen möglich. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Entscheidung der jeweiligen Partnerbank, da Banken gemäß dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, sogenannte „verstärkte Sorgfaltspflichten“ beim Zustandekommen von geschäftlichen Beziehungen mit politisch exponierten Personen einzuhalten.
Wir haben keine Möglichkeit im Vorfeld zu prüfen, ob eine Partnerbank der Anlage zustimmt. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung der Partnerbank.
Wer gilt als PEP?
Politisch exponierte Personen (PEP) sind gemäß § 1 Abs. 12 Geldwäschegesetz (GwG) Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausüben oder ausgeübt haben oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausüben oder ausgeübt haben. Hierzu zählen auch enge Familienmitglieder dieser Personen.