Wird uns ein Nachlassfall gemeldet, werden zunächst die erforderlichen Unterlagen angefordert. Diese bestehen unter anderem aus der Sterbeurkunde sowie einem amtlichen Nachweis der Erbberechtigung (zum Beispiel Erbschein oder beglaubigte Abschrift des Testaments).
Festgeldanlagen werden im Falle des Todes vorzeitig aufgelöst, mit Ausnahme polnischer Partnerbanken. Tagesgeldanlagen werden entsprechend ausgezahlt. Die genaue Vorgehensweise wird bei dem Abschluss einer Anlage in den AGB der jeweiligen Partnerbank geregelt. Da dieses zwischen den Banken variieren kann, ist uns hier keine allgemein gültige Aussage möglich.
Liegen alle Unterlagen vor, erfolgt die Auszahlung der Anlagen sowie die Auflösung des WeltSpar-Kontos. Im Vorwege ist keine Erteilung einer Vollmacht für den Todesfall möglich.