Es ist immer erforderlich, dass die Einreichung spätestens 28 Tage vor Zinszahlung beziehungsweise Zinszufluss erfolgt.
Bei Treuhandanlagen ist die Hinterlegung des Freistellungsauftrags bis zur ersten Zinsbuchung des Kalenderjahres möglich, jedoch ausschließlich bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres.
Für Einzelkonten bei deutschen Partnerbanken nehmen wir am 15. Dezember den letzten Versand an die Partnerbanken vor.
Weitere Informationen zu Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen sowie eine Auflistung welche Banken Anlagen im Treuhandmodell anbieten, finden Sie in diesem Artikel.