Eine Prolongation wird immer zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Zinssatz durchgeführt.
Hierfür ist ausschlaggebend, welcher Zinssatz zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Ursprungsanlage gültig ist.
Sie haben bis 6 Tage vor der Fälligkeit die Möglichkeit, die Prolongationsoptionen entsprechend Ihren Wünschen vorzunehmen, da nach dieser Frist die Weiterleitung des Verlängerungswunsches an die entsprechende Partnerbank stattfindet.