Für die in Raisin Crypto genutzte „VanEck Crypto Leaders ETN“ besteht seit dem 10. März 2023 ein Herausgabeanspruch. Das hat zur Folge, dass Transaktionen hier als privates Veräußerungsgeschäft gelten, welche nicht abgeltungs- sondern gegebenenfalls einkommensteuerpflichtig sind. Ein Freistellungsauftrag ist allerdings nur auf die Abgeltungssteuer anwendbar, weshalb für Raisin Crypto kein Freistellungsauftrag eingereicht werden kann. Aus der Neuregelung ergeben sich aber andere Steuererleichterungen.
Anteile, die vor dem 9. März 2023 erworben wurden, unterliegen weiterhin gemäß §20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer. Ein Freistellungsauftrag kann dafür eingereicht werden und bestehende bleiben erhalten. Freistellungsaufträge müssen jeweils pro Institut eingereicht werden. Sofern Sie bei der Sutor Bank nicht bereits einen Freistellungsauftrag in gewünschter Höhe eingereicht haben, können Sie dies tun, indem Sie Ihren Freistellungsauftrag per E-Mail an raisin-service@weltsparen.de senden. Ihren Freistellungsauftrag finden Sie in Ihrem WeltSpar-Konto unter „Raisin Crypto” – „Vertragsdetails”.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie per E-Mail an raisin-service@weltsparen.de einreichen.